Vogelgrippe -Geflügelpest - Aviäre Influenza

Informationen zur aktuellen Situation und Vorsorgemaßnahmen.

Aktuelles

Stand 04.06.2024

Aufgrund der weiterhin sehr geringen Anzahl an festgestellten Infektionen bei Wildvögeln ist davon auszugehen, dass die größte Gefahr für die Ansteckung von Hausgeflügel mit Geflügelpest (aviäre Influenza, “Vogelgrippe“) saisonbedingt vorüber ist.

Daher wurden mit 4. Juni nunmehr auch sämtliche Gebiete mit erhöhtem Risiko, die im April zunächst herabgestuft wurden, mit der 4. Novelle der Geflügelpest-Verordnung aufgehoben. Somit gibt es bezüglich Vogelgrippe keine verpflichtenden Maßnahmen mehr für GeflügelhalterInnen.

Es wird dennoch dringend empfohlen, jederzeit höchstes Augenmerk auf Biosicherheitsmaßnahmen zu legen, um einen Eintrag des Virus in die Hausgeflügelbestände weitestgehend hintanzuhalten.

Denn auch, wenn der Infektionsdruck in den Wintermonaten am höchsten ist, ist der Erreger der Geflügelpest (Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7) das ganze Jahr über in der Wildvogelpopulation vorhanden. Eine Ansteckung von Hausgeflügel durch Kontakt mit Wildvögeln gilt als wahrscheinlichster Eintragsweg und kann auch im Sommer nicht ausgeschlossen werden.

Die Einhaltung grundsätzlicher Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen (Kleidungs- und Schuhwechsel, Händedesinfektion, sichere Lagerung von Futter, keine Tränkung mit Oberflächenwasser, getrennte Haltung von Wasser- und anderem Geflügel etc.) hilft, das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Besonders wichtig ist es, den Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln zu verhindern.

Es ist weiterhin jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.

Allgemeines

Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen.

Infektionen mit H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

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